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Jetzt noch für kurze Zeit THG-Prämie 2024 sichern!

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Jetzt Elektrofahrzeug registrieren und jährliche ePrämie für Ihre CO2-Einsparungen sichern.


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Was ist die THG-Quote?

Die Treibhausgasquote (kurz THG-Quote) ist ein gesetzliches Instrument, das langfristig die CO2-Emissionen verringern soll

Jeder Halter eines Elektrofahrzeuges kann in Österreich ab 2023 eine pauschale Menge an CO2-Einsparungen als sogenannte THG-Quote verkaufen. Die THG-Quote (auch bekannt als ePrämie oder E-Quote) kann einmal jährlich beim Umweltbundesamt beantragt und anschließend an Mineralölunternehmen verkauft werden.

Das Grundprinzip: Sie erhalten die Prämie für jede Kilowattstunde Strom, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verbrauchen. Als Erleichterung räumt der Gesetzgeber jedem reinem Elektrofahrzeug eine Pauschale von 1500 kWh ein, die nicht nachgewiesen werden muss und auf dessen Grundlage Sie eine pauschale Prämie pro Jahr erhalten können. Wenn Sie eine stationäre Wallbox mit integriertem Stromzähler haben, gibt es neben der Pauschale die Option, für jede über die Wallbox abgegebene Kilowattstunde eine Prämie zu erhalten, also auch, wenn Sie mehr als 1500 kWh pro Jahr verbrauchen. Wir übernehmen hierfür alle notwendigen Schritte von der Beantragung bis zur Auszahlung der E-Prämie, sodass Sie sich nur noch in 2 Minuten mit Ihrem Zulassungsschein bei uns registrieren müssen.

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Mit Quotlix verkaufen Sie Ihre THG-Quote einfach, schnell und sicher.

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Wir speichern alle sensiblen Daten auf sicheren Servern in Deutschland

Erfahren

Bereits seit Ende 2021 übernehmen wir die Abwicklung der THG-Prämie für deutsche Elektrofahrzeuge und starten jetzt in Österreich.

Support

Bei Fragen & Problemen erreichen Sie uns schnell über unser Kontaktformular oder per Mail

THG Quote verkaufen - So funktioniert es

Registrieren Sie sich in wenigen Minuten. Sie brauchen nur eine Kopie Ihres Zulassungsscheins.

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1. Zulassungsschein hochladen

Einfach ein Foto oder eine Kopie des Zulassungsscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1) bei der Registrierung eines Fahrzeuges hochladen.

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2. QUOTLIX bündelt und verkauft die THG Quoten

Für die registrierten Halter lassen wir beim Umweltbundesamt die Treibhausgaseinsparungen des Fahrzeuges bescheinigen. In einem marktfähigen Bündel werden diese dann an Unternehmen veräußert.

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3. Auszahlung an Fahrzeughalter

Der aus dem Verkauf der Quotenpakete erlöste Umsatz wird wieder aufgeteilt an die Halter der Elektrofahrzeuge ausbezahlt.

Auszahlung

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Elektrofahrzeug (Pauschalwert pro Fahrzeug) 80% der Erlöse aus Ihren CO2-Einsparungen.
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Quotlix FAQ

Bei uns erhalten Sie für Ihre THG Quote 80% des Erlöses aus Ihren CO2-Einsparungen.

Die THG-Quote ist eine Anfang 2023 in Kraft getretene gesetzliche Förderung für Elektrofahrzeuge, mit der Sie die Möglichkeit haben, einmal pro Jahr die CO2-Einsparungen Ihres Elektrofahrzeuges zu verkaufen. Im Gegensatz zur staatlichen Elektroauto-Prämie (die selbstverständlich mit der THG-Prämie kombinierbar ist), kommt das Geld jedoch nicht vom Staat, sondern von Mineralölunternehmen, die durch den Kauf von THG-Quoten gesetzliche Vorgaben einhalten müssen. Wir von Quotlix bündeln nun die THG-Quoten vieler Elektroautofahrer, führen die notwendigen Zertifizierungsprozesse beim Umweltbundesamt durch und wickeln schließlich den Verkauf an die Mineralölunternehmen ab. Das alles passiert im Hintergrund, Sie müssen nach Ihrer Registrierung mit Ihrem Zulassungsschein nur auf Ihre Auszahlung warten.

Sofern Sie eine heimische Wallbox besitzen (stationär mit integriertem MID-Stromzähler), haben Sie die Möglichkeit, statt der Pauschale für Ihr E-Fahrzeug auch Ihre tatsächlich geladenen Strommengen auf die THG-Prämie anrechnen zu lassen. Hierdurch kann sich die Prämie ggf. erhöhen, je nachdem, ob Sie mehr oder weniger als den Pauschalbetrag pro E-Fahrzeug von 1500 kWh geladen haben. Auch für die genaue Anrechnung Ihrer Strommengen ist zunächst die Registrierung eines Elektrofahrzeuges gesetzlich erforderlich, da jedem privatem Ladepunkt mindestens ein Elektrofahrzeug zugeordnet werden muss, für das dann folglich nicht mehr die Pauschale beantragt werden kann. Wenn Sie also die Strommengen Ihrer Wallbox bei uns anrechnen lassen wollen, können Sie zunächst die reguläre Registrierung Ihres E-Fahrzeuges durchführen. In Ihrem Nutzeraccount haben Sie anschließend die Möglichkeit, zusätzlich Ihre Wallbox zu registrieren und am Ende des Jahres die tatsächlich geladenen Strommengen anzugeben.

Die Auszahlung erfolgt immer Mitte des Folgejahres, bezogen auf das Jahr des Antrages. Für das Antragsjahr 2024 erfolgt die Auszahlung bspw. Mitte 2025. Dies liegt daran, dass die Zertifizierung der CO2-Einsparungen beim österreichischem Umweltbundesamt immer erst ab März des Folgejahres möglich ist und wir diesen Vorgang abwarten müssen, bis wir die Auszahlungen durchführen können. Sobald das Umweltbundesamt die Prüfung und Zertifizierung im Folgejahr dann abgeschlossen hat, erfolgt umgehend die Auszahlung.

Zwischen den Begriffen gibt es keinen Unterschied, alle beschreiben den gleichen Mechanismus. Die offizielle Bezeichnung für den Mechanismus, der die Auszahlung der Prämie ermöglicht, wäre "Anrechnung und entgeltliche Übertragung von Strom gemäß KVO". KVO ist die österreichische Kraftstoffverordnung, die den rechtlichen Rahmen für die Prämie setzt. Der Begriff "THG-Quote" bzw. "THG-Prämie" kommt aus Deutschland, in dem die Möglichkeit zur Anrechnung von Strommengen im Privatbereich bereits seit Anfang 2022 unter dem Namen "Treibhausgasminderungsquote" besteht. Da es in Österreich keine solche eindeutige Bezeichnung gibt, haben sich zusätzlich die alternativen Begriffe "ePrämie" bzw. "E-Quote" etabliert.

Der Service ist komplett kostenlos. Quotlix deckt seine Kosten durch einen Anteil am Verkaufserlös, der bei allen hier angegebenen Auszahlungsbeträgen bereits abgezogen wurde.

Ja, wir bieten ein Partnerprogramm an, bei dem Sie eine attraktive Prämie für jede Vermittlung erhalten können. Wenn Sie kein eigenes Elektrofahrzeug haben, können Sie sich hierfür einfach hier registrieren oder uns für eine individuelle Partnerschaft (z.B. Whitelabel) hier kontaktieren.

Nein, es reicht bereits aus, wenn Sie einen Tag im jeweiligen Jahr Halter des Fahrzeuges sind, um eine Prämie zu erhalten. Allerdings müssen Sie uns mitteilen, sollten Sie Ihr Fahrzeug abgeben oder verkaufen. In diesem Fall reduziert sich die Auszahlung anteilig.

Bei Leasing-Fahrzeugen ist entscheidend, wer im Zulassungsschein als Halter eingetragen ist. Ist dort die Leasingfirma eingetragen, darf auch nur diese für das Fahrzeug die THG-Quote beantragen. Sind Sie persönlich im Zulassungsschein eingetragen, haben Sie vollen Anspruch auf die Prämie und können sich ganz normal bei uns registrieren.

Nein, eine Beantragung der pauschalen Prämie ist nur für zweispurige Fahrzeuge möglich.

Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf Ihr Konto. Nach der Registrierung können Sie hierzu eine IBAN in Ihrem Account hinterlegen.

In Österreich gibt es nur für reine Elektrofahrzeuge eine pauschale THG-Prämie. Um eine THG-Prämie für Ihr Hybridfahrzeug zu erhalten, benötigen Sie eine stationäre Wallbox mit integrierter Zähleinreichtung. Dann können Sie für sämtliche über die Wallbox geladenen Strommengen eine Prämie erhalten.

Sofern Sie Halter eines reinen Elektrofahrzeuges sind, ist Ihr Zulassungsschein als Nachweis ausreichend. Wenn Sie Halter eines Hybridfahrzeuges sind, benötigen Sie eine stationäre Wallbox mit integrierter Zähleinrichtung, um die geladenen Strommengen auf die THG-Prämie anrechnen lassen zu können. Der Stromanbieter ist jedoch irrelevant.

Die THG-Quote für ein Elektrofahrzeug kann einmal pro Jahr beantragt werden. Dementsprechend handelt es sich um eine sich jährlich wiederholende Auszahlung.

Ja, die Zuteilung der THG Quote und die Auszahlung erfolgen fahrzeuggebunden. Ein Halter kann so viele Fahrzeuge registrieren, wie auf ihn zugelassen sind. Für jedes Fahrzeug erhält der Halter eine Auszahlung. Weitere Fahrzeuge können nach der Registrierung einfach im Dashboard hinzugefügt werden.

Grundsätzlich benötigen wir für die Beantragung der Prämie bzw. für die Zertifizierung beim Umweltbundesamt eine Kopie des Zulassungsscheins des Fahrzeuges. Wenn Sie keine Wallbox mit integrietem MID-Zähler besitzen, ist dieser ausreichend, um eine pauschale Prämie auf Grundlage eines jährlichen Verbrauchs von 1500 kWh zu erhalten. Des Weiteren müssen Sie Ihr Fahrzeug hierzu überwiegend (>50%) an einem privatem Ladepunkt laden. Weitere Nachweise werden für die Beantragung der Pauschale nicht benötigt. Wenn Sie hingegen eine private Wallbox mit integriertem MID-Stromzähler besitzen, dürfen Sie die Pauschale nicht in Anspruch nehmen und müssen uns die genau geladenen Strommgengen, die über den privaten Ladepunkt abgegeben wurden, am Ende des Jahres mitteilen. Hierdurch kann sich die Prämie ggf. erhöhen oder auch reduzieren, sofern Sie mehr oder weniger als den Pauschalwert in Höhe von 1500 kWh im Jahr laden.

Ja, das ist kein Problem. Einfach bei der Registrierung die Firma, auf die die Fahrzeuge zugelassen sind, mit angeben. Bei der Registrierung muss zunächst ein Fahrzeug angegeben werden, die weiteren Fahrzeuge können dann im dabei angelegten Benutzeraccount hinzugefügt werden.